Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)





1. Anwendung

a) Die nachstehenden Vertragsbedingungen haben Gültigkeit für alle vom Ingenieurbüro Uwe Berghammer, Gutach, im folgenden Auftragnehmer genannt, geschlossenen Verkaufs-, Lieferungs- und Schulungsverträge. Abweichende Bestimmun­gen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.

2. Gegenstand

a) Gegenstand des Vertrages sind die vereinbarten Ingenieurdienstleistungen, Beratungs- und Schulungsleistungen, die durch den Auftragnehmer selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers und beauftragte externe Experten im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt werden.

3. Angebote

a) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Schriftliche und mündliche Angebote werden ebenfalls als Angebot bezeichnet. Auch speziell ausgearbeitete Angebote sind freibleibend. Alle Angebote sind daher unverbindlich und als Grundlage für Bestellun­gen des Kunden gedacht. Aus diesem Grunde sind Anlagen hierzu, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben oder Berechnungen ebenfalls unverbindlich. Ange­bote enthalten keine Zusicherungen i.S. des Gewährleistungsrechts.
b) Verträge kommen ausschließlich durch unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen oder kauf­män­nische Bestätigungsschreiben zustande.
c) Alle mit unseren Vertretern getroffenen Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters des Auftragnehmers.

4. Vergabe von Leistungen an Dritte

a) Der Auftragnehmer darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags oder den ganzen Auftrag im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn der externe Auftragnehmer sicherstellt, dass er die Anforderungen seitens dem Ing.- Büro Berghammer erfüllt. Dies gilt ausdrücklich auch für Schulungen und Seminare.

5. Vereinbarungen bei Ingenieurdienstleistungen

a) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art und Weise der zu liefernden Leistungen wird in einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) der Vertragspartner oder anhand einer die Leistungen beschreibenden Auftragsbestätigung geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebs-, Wohnstätte, oder Baumaßnahme, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt, dass der Auftraggeber gegebenenfalls einen Ansprechpartner benennt, der ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind. Der Auftraggeber stimmt der freien Wahl von Methoden, Hilfsmitteln und ähnlichen Verfahren durch den Auftragnehmer zu; die Vollständigkeit und Richtigkeit vom Auftraggeber übergebener Unterlagen wird durch den Auftragnehmer unterstellt.

7. Rechte an den Ergebnissen

a) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erstellten Leistungen, gefertigten Berichte und andere Unterlagen nur für seine Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neben dem Auftraggeber weitere Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke nicht zu vergeben.

8. Gewährleistung


a) Der Auftragnehmer erfüllt seine Gewährleistungspflicht durch kostenlosen Ersatz, Instandsetzung oder, soweit dies möglich ist, durch Neuerstellung des mit Mängeln behafteten Werkes. Ansprüche und Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.

9. Haftung


a) Für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt bestehen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung begrenzt. Die Haftung für Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Vetragsdauer und Kündigung

a) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen, auch fristlosen, Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Endet der Vertrag durch Kündigung, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers in jedem Falle zu vergüten.

11. Entgelte, Nebenkosten und Fälligkeiten

a) Das Entgelt für die Ingenieurdienstleistungen, Beratungs- und Schulungsleistungen des Auftragnehmers basiert auf den vereinbarten Bedingungen.
b) Die Rechnungslegung erfolgt mit Abschluss der jeweils erbrachten Leistungen, es sei denn, es sind Abschlagszahlungen oder Termine für Rechnungslegungen gesondert vereinbart worden.
c) Alle Rechnungsbeträge sind im Voraus zu zahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur sofern in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag vereinbart.
d) Entgelte und Nebenkosten verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die im Zahlungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer und der entsprechende Nettobetrag werden gesondert ausgewiesen.
e) Eine Skontozusage wird hinfällig, wenn der Kunde sich mit einer anderen Zahlungsverpflichtung dem Lieferer gegenüber in Verzug befindet.
f) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszustellungsdatum schriftlich widersprochen wird.
g) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Ein Zurückbehaltungsrecht mit Ansprüchen außerhalb dieses Vertrages steht dem Auftraggeber nicht zu.
h) Ist ein Kunde mehr als 30 Tage seit Fälligkeit der Rechnung im Zahlungsverzug erhebt der Auftragnehmer ohne vorherige Mahnung einen Mahnzins auf den fälligen Zahlungsbetrag von 5% über dem seit Fälligkeit der Zahlung geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Mahnzins wird auf die bereits vergangene Zeit seit Fälligkeit berechnet. Zusätzlich werden pro Mahnschreiben 5,00 Euro berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

a) Datenschutz ist für uns selbstverständlich und Daten- und Systemsicherheit ist unsere erste Priorität. Alle Kundedaten werden ausschließlich intern gespeichert und werden - außerhalb des abwicklungsbedingten Rahmens - keinesfalls an Dritte weitergegeben.
b) Wir speichern Kundendaten gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz.
c) Sie können jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung sperren.
d) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Beratungsarbeit oder sonstiger Dienstleistungen gegenseitig zur Kenntnis gebrachten Informationen des jeweils anderen Partners, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden und nicht auf andere Weise allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln und ohne Absprache der Partner Dritten nicht zugänglich zu machen.
e) Veröffentlichungen oder Vorträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen, sind vorher zwischen den Partnern abzustimmen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

a) Erfüllungsort ist Gutach i. Br.
b) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Gutach i. Br.
c) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht als vereinbart.
d) Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtgeschäftes nicht berührt.


Gutach i. Br., 01.08.2015